Aktuelle Neuigkeiten auf einen Blick

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBI.I.S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 84 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBI.I.S. 3436) geändert worden ist. Ausgewiesen sind die Daten des Jahres 2023. Die Werte für Öko-Stromprodukte gelten für alle Produkte mit einem Erzeugungsanteil von 100% erneuerbaren Energien. Für alle anderen Stromprodukte gelten die Werte des verbleibenden Energieträgermixes. Die Werte für den Deutschlandmix stammen vom bdew.














