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15. September 2025 News

Wichtige Änderungen bei Überweisungen ab Oktober 2025

Alles, was Sie wissen sollten

Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung im Zahlungsverkehr in Kraft. Mit dieser Änderung wird die Sicherheit Ihrer Überweisungen weiter erhöht, denn künftig wird der Name des Zahlungsempfängers automatisch mit der hinterlegten IBAN abgeglichen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Zahlungen an uns weiterhin reibungslos und pünktlich ankommen, bitten wir Sie, bei Überweisungen zwei Punkte besonders zu beachten:

  1. Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger immer unseren vollständigen Firmennamen an: GEW Wilhelmshaven GmbH. Bei Abkürzungen oder ähnliches könnte es dazu führen, dass die Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden kann.
  2. Bitte geben Sie immer Ihre Vertragskontonummer als Verwendungszweck an.

Diese Angabe ist entscheidend, damit wir Ihre Zahlung schnell und richtig zuordnen können.

Der einfachste und sicherste Weg, um sich um nichts mehr kümmern zu müssen, ist unser SEPA-Lastschriftverfahren. So verpassen Sie keine Frist und können sicher sein, dass alle Zahlungen korrekt ausgeführt werden.