Gesetzliche Änderungen bei Umzügen, An- & Abmeldungen von Energieverträgen
Ab dem 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, Verträge rückwirkend an- oder abzumelden.
Was ändert sich für mich?
Zum 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben auf dem Energiemarkt in Kraft. Die Bundesnetzagentur führt technische Standards und Fristen ein, die die Zusammenarbeit zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern neu regeln.
Ein zentrales Element ist der sogenannte „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“:
- Ein Wechsel des Energieanbieters muss künftig innerhalb eines Werktages technisch abgeschlossen sein
- Dies soll an jedem Werktag möglich sein

Wichtig für Kundinnen und Kunden:
Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr zulässig.Das bedeutet:
Eine Anmeldung oder Abmeldung ist ab dem 6. Juni 2025 nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.
Ziel der Änderungen ist es, den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu fördern und den Anbieterwechsel einfacher und schneller zu gestalten.
MaLo-ID wird wichtiger
Bisher spielte vor allem die Zählernummer eine zentrale Rolle bei An- und Abmeldungen. Künftig rückt auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) stärker in den Fokus. Sie wird zunehmend als Identifikationsmerkmal verwendet – deshalb werden Sie dieser Nummer künftig häufiger begegnen, etwa im Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag oder bei einem Anbieterwechsel.

Häufige Fragen & Antworten im Überblick
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Ich ziehe um. Kann ich meinen Energievertrag mitnehmen?
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
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Muss ich meinen Umzug beim Energieversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Energieverbrauch.
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Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich.
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Hat jeder Energiekunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
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Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Energievertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
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Wie kann ich meinen Umzug melden?
Per Telefon 04421 404-404, E-Mail (service@gew-wilhelmshaven.de), Post (GEW Wilhelmshaven GmbH, Nahestr. 6, 26382 Wilhelmshaven) oder über unser Kundenportal Meine GEW
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Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
Bitte melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Ein- oder Auszug – unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer, der Zählernummer(n) und dem geplanten Datum der Schlüsselübergabe oder alternativ dem Kündigungsdatum Ihres Mietvertrags. Wenn Ihre neue Adresse bereits feststeht, geben Sie diese bitte direkt mit an.
Beachten Sie:
Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Eine verspätete Mitteilung kann für Sie zusätzliche Kosten zur Folge haben.
Die Zählerstände können Sie nach der Schlüsselübergabe ganz unkompliziert nachreichen. -
Kann ich meinen Energievertrag rückwirkend abmelden?
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Energieverträge nicht mehr möglich.
Bitte melden Sie Ihren Umzug allerspätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin, damit eine rechtzeitige Bearbeitung in jedem Fall gewährleistet ist -
Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Energie und beraten Sie zu den besten Tarifen.
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr


