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FAQ

Häufige Frage – und Anworten

Sie haben eine Frage, die bereits ein anderer Kunde vor Ihnen gestellt hat. Um Ihnen die Suche nach einer Antwort leichter zu gestalten, sammeln wir hier Fragen & Antworten. Finden Sie hier schnell und einfach die passende Lösung zu Ihrem Thema.

Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben, wenden Sie sich direkt an unseren Kunden-Service.

Häufigste Fragen

Allgemeines

Abschläge

  • Wie setzt sich mein Abschlag zusammen?

    Ihr monatlich zu zahlender Abschlag für Strom und Gas setzt sich aus dem berechneten Verbrauch der Jahresabrechnung und dem Leistungspreis zusammen. Diese Summe wird durch zwölf Abschlagstermine geteilt. Im Zuge Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie einen Überblick, ob Sie mit Ihrem monatlichen Abschlag mehr oder weniger gezahlt haben, als Sie tatsächlich verbrauchten. Erst in 2018 haben wir unsere Zahlungsintervalle von elf auf zwölf Abschläge umgestellt, damit Sie einen besseren Überblick gewinnen.

    Bei Wasser und Abwasser wird die Summe durch fünf Abschlagstermine geteilt. Die Jahresrechnung erhalten Sie hier jeweils im Januar.

  • Wie kann ich meine Abschläge bezahlen?

    Sie können ihre Abschläge per Überweisung, Bar oder ganz bequem über das SEPA-Lastschrift-Verfahren zahlen.

  • Kann ich meinen Abschlag jederzeit ändern?

    Sie können Ihren Abschlag einmal um bis zu 10 Prozent senken. Eine weitere Abschlagsanpassung setzt eine Überprüfung voraus. Hierfür teilen Sie uns ganz einfach Ihre Zählerstände mit.

  • Wann werden meine Abschläge abgebucht oder wann muss ich sie zahlen?

    Die Fälligkeit der Strom- und Gasabschläge erfolgt immer zum 5. eines Monats.

    Bei Wasser und Abwasser hingegen ist es immer der 01.03., 01.05., 01.07., 01.09., 01.11. eines Jahres.

  • Was passiert, wenn ich einmal nicht zahlen kann?

    Bitte nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig telefonisch oder persönlich Kontakt mit uns auf. Bei Nichtzahlung wird unser automatisches Mahnverfahren eingeleitet.

Rechnung

Zähler

Strom

  • Wie setzt sich der Strommix zusammen?

    Hier finden Sie unsere Stromkennzeichnung, in der wir die genaue Zusammensetzung unseres Energiemixes aufgeführt haben: Stromkennzeichnung

  • Was ist die Ökostrom-/EEG-Umlage?

    Die Ökostrom-/EEG-Umlage soll den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Energiewende vorantreiben. Diese Umlage deckt die Mehrkosten ab, die den Stromnetzbetreibern durch die Ökostromförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehen.

  • Was steht hinter der §19 StromNEV-Umlage?

    Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Der § 19 regelt das Angebot reduzierter Netzentgelte für besonders stromintensive Letztverbraucher, welche in der Regel große Industriebetriebe sind. Die den Netzbetreibern daraus entstehenden Kosten werden auf die übrigen Letztverbraucher umgelegt. Die Höhe der in Rechnung gestellten Umlage ist dabei abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch.

  • Was bedeutet die Offshore-Haftungsumlage?

    Die Offshore-Haftungsumlage ist ab dem 01.01.2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher von Strom. Mit der Umlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.

  • Was ist der KWK-Aufschlag?

    Mit der KWK-Abgabe wird die Förderung der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung in fossilen Kraftwerken subventioniert. Grundlage ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK-Gesetz. Betreiber von KWK-Anlagen, die mit erneuerbaren Energien (Biogas oder Biomasse) betrieben werden, erhalten hingegen einen KWK-Bonus, der im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt ist. Die KWK-Abgabe, die auch als KWK-Umlage oder KWK-Aufschlag bezeichnet wird, ist ein Aufschlag auf den Strompreis pro verbrauchter Kilowattstunde. Ziel der Förderung ist es, die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu steigern und auf diese Weise den Verbrauch an Primärenergieträgern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Bis 2020 soll die Technik auf einen Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung kommen.

  • Wie wird die Photovoltaik-Anlage oder das BHKW abgerechnet?

    Die Abrechnung der Einspeisung erfolgt durch die GEW Wilhelmshaven.

Wasser

Wärme

  • Wie entlüfte ich meine Heizung?

    Für die Heizungsentlüftung sollten Sie folgende Hilfsmittel bereitlegen:

    • ein Glas, eine Tasse oder einen Becher
    • einen Lappen oder ein Tuch
    • einen Heizkörper-Entlüftungsschlüssel

    1. Schalten Sie möglichst die Umwälzpumpe ab.

    2. Warten Sie anschließend etwa 30 bis 60 Minuten, sodass sich alle Luftbläschen in den Heizkörpern sammeln können.

    3. Bevor Sie mit dem eigentlichen Entlüftungsvorgang beginnen, drehen Sie zuerst die Heizkörper auf die höchste Stufe.

    4. Legen Sie den Lappen so unter den Heizkörper, dass aus dem Entlüftungsventil austretendes Wasser aufgefangen wird. Oder wickeln Sie den Lappen direkt um das Ventil.

    5. Setzen Sie nun den Schlüssel an und halten Sie das bereitgestellte Gefäß unter das Entlüftungsventil. Öffnen Sie mit dem Schlüssel langsam das Heizkörper-Ventil, aber nicht komplett.
    Meist reicht schon eine halbe Drehung oder weniger und es beginnt zu zischen. ACHTUNG: Die entweichende Luft könnte heiß sein, halten Sie ausreichend Abstand.

    6. Wenn das Zischen leiser wird und schließlich aufhört, beginnt Wasser auszutreten. Jetzt ist der Heizkörper entlüftet, und Sie können das Entlüftungsventil wieder schließen.

    7. Sollten Sie die Umwälzpumpe ausgestellt haben, vergessen Sie nicht, diese wieder anzustellen. Und prüfen Sie auch, ob der Wasserdruck im Heizkreis noch ausreichend ist.

  • Was ist ein hydraulischer Abgleich?

    Da sich in einem Heizungssystem meist Wasser als Energieträger befindet, besteht mit einem hydraulischen Abgleich die Möglichkeit, das Strömungsverhalten vom Heizungswasser in der Heizung zu verbessern. Dieser Optimierungsvorgang wird hydraulischer Abgleich genannt.

  • Wo kann ich ein Energiemessgerät leihen?

    Wir leihen Ihnen gegen 20 Euro Pfand ein Strommessgerät – informieren Sie sich hier. Einfach zwischen Steckdose und Elektrogerät einstecken und ablesen, wie viele Kilowattstunden (kWh) Ihre Elektrogeräte pro Tag verbrauchen. Wir beraten Sie im Anschluss gern.

  • Was kostet eine Energieberatung?

    Wenn Sie Gas und Strom von uns beziehen, ist eine 45-minütige Energieberatung vor Ort für Sie kostenfrei.

    Wenden Sie sich direkt an unsere Energieberater.

    Beziehen Gas oder Strom von uns, beraten wir Sie für eine kleine Gebühr von 25 Euro für eine 45-minütige Energieberatung. Wenn Sie noch kein Kunde bei uns sind, beraten wir Sie gern gegen eine Gebühr von 50 Euro für eine 45-minütige Energieberatung.

  • Ich benötige eine neue Heizung. Hilft mir GEW Wilhelmshaven dabei?

    Ja! Mit GEW Wärme plus stehen wir an Ihrer Seite, wenn Sie eine neue Heizung benötigen. Zusammen mit dem örtlichen Handwerk installieren und finanzieren wir mit unseren zertifizierten Energieberatern eine moderne Erdgasheizung.

    Wenden Sie sich an unsere Energieberater für Ihre neue Heizung.

    Wir kümmern uns auch um alles Weitere: von der Wartung der Anlagentechnik bis zur etwaigen Kompletterneuerung und darüber hinaus um Schornsteinfeger, Instandhaltung, Demontage und Entsorgung der Altanlage. Dabei zahlt sich eine moderne Erdgasheizung für Sie mit bis zu 30 Prozent Energieeinsparung gegenüber einem alten Kessel aus.

  • Wo kann ich einen Energieausweis beantragen?

    Einen Energieausweis können Sie bei unseren zertifizierten Energiegieberatern beantragen.

    Hier geht’s zu Ihrem Energieausweis.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis?

    Während beim Verbrauchsausweis der Heiz-Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre die Berechnungsgrundlage bildet, wird beim Bedarfsausweis das Gebäude grundlegend analysiert. Experten begutachten die Immobilie und bewerten die Bausubstanz oder die Heizungsanlage – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

  • Was kostet ein Energieausweis?

    Verbrauchsausweis nach EnEV 2014 inkl. Registrier-Nr. DiBt: EFH = 85,00 €, MFH = 99,00 €. Gültigkeit: 10 Jahre

    Bedarfsausweis nach EnEV 2014 inkl. Registrier-Nr. DiBt: EFH = 250,00 €, MFH = 350,00 €. Gültigkeit: 10 Jahre

  • Was kostet eine Thermografie?

    Wir fertigen wir für Sie als Kunden der GEW Wilhelmshaven zum Vorzugspreis von 99 Euro (brutto) sechs Wärmebilder Ihres Hauses an.

    Hier geht’s zu Ihrer Thermografie.

    Wenn Sie kein Strom- oder Gaskunde sind, entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 139,00 Euro.

  • Wann werden die Thermografie-Aufnahmen optimalerweise gemacht?

    Die beste Zeit für thermografische Untersuchungen ist von Oktober bis März bei bedecktem Himmel, vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang. Dann ist der Temperaturunterschied zwischen innen und außen am Größten. Ab mindestens 15 °C Differenz werden Wärmebrücken gut sichtbar.

Lächelnde Personen im Beratungsgespräch – Symbol für persönliche Energieberatung und kundennahe Betreuung durch GEW Wilhelmshaven.
Kontakt

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